Allgemeine Geschäftsbedingungen Quad/ATV
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der Preisliste des Vermieters. Der benötigte Treibstoff während der Mietfahrt geht zu Lasten des Mieters. Mietüberstreitung wird mit 25,-- € pro angefangene Stunde berechnet.
2. Zahlungsweise
Nach der schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Terminbestätigung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, den Betrag vor Mietantritt zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlfrist ist der Vermieter nicht an die Vereinbarung gebunden.
3. Reservierung und Rücktritt
Der Mietvertrag kommt mit einer schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Terminvereinbarung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen:
- Rücktritt 8-14 Tage vor 1. Miettag 60% des Gesamtbetrages
- Rücktritt bei weniger als 8 Tagen vor 1. Miettag 80% des Gesamtbetrages
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt werden die Kosten in Rechnung gestellt und sind sofort zu zahlen.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit (z.B. persönliches Wohlbefinden oder schlechte Witterungsverhältnisse ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
4. Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution hinterlegt werden. Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt, sauber und Vollgetankt zurückgegeben, wird die Kaution komplett zurückerstattet.
5. Abnahme/ Kontrolle
Nach Rückgabe des Mietobjektes wird das Fahrzeug vom Vermieter oder dessen Beauftragten kontrolliert. Werden Schäden oder der Verlust des Helmes festgestellt, wird die Summe der defekten Artikel dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. Fahrzeugführer
Der Fahrzeugführer muss in Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse 3 oder B sein. Nur die Person, an die der Vermieter das Fahrzeug vermietet hat, ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Eine Führerscheinüberprüfung durch den Vermieter wurde durchgeführt. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Das Fahrzeug ist nach den Richtlinien der StVO zu führen.
7. strengstens Verboten
Unter Einfluss von Alkohol, Drogen teilnehmen, aktive Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Befahren von Vereins- und Crossstrecken, Fahrten ins Ausland, Mitnahme von Tieren und Personen, Fahrten auf Wald-, Forst- und Feldwegen.
9. Tanken
Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt übergeben. Das Fahrzeug muss dem Vermieter wieder vollgetankt übergeben werden. Benzin tanken. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt dem Vermieter übergeben werden, wird eine Tankpauschale in Höhe von 5€ pro Mietstunde erhoben. Diese ist sofort in BAR zu entrichten. Das Fahrzeug ist bis zur Unterkante der Tankeinfüllstutzen zu betanken.
10. Reinigung
Das Fahrzeug darf nicht mit dem Hochdruckreiniger gereinigt werden, da es dabei zu Schäden kommen kann. Das Fahrzeug wird in einem einwandfreien optischen und technischen Zustand dem Vermieter wieder übergeben. Bei einem übermäßig stark verschmutzen Fahrzeug wird eine Reinigungspauschale von 25€ berechnet – unabhängig vom Grad der Verschmutzung.
11. Sachschäden/Unfall/Entschädigung
Der Vermieter verpflichtet sich bei Sachschäden oder Unfall unverzüglich den Eigentümer zu verständigen. Bei Unfällen ist die Polizei zu benachrichtigen und der Unfall muss protokolliert werden.
12. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietfahrzeug in vollem Umfang, angefallene Reparaturkosten gemäß Rechnung, Bergungs- und Rückführungskosten, Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit, bei Diebstahl der Wiederbeschaffungswert. Für die Mietfahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (500€ SB).
Bei Schäden jeglicher Art ist der Vermieter zu informieren. Für Personenschäden haftet der Vermieter grundsätzlich nicht. Arzt- und Krankenhauskosten trägt ausschließlich der Mieter. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schönau. Es bestehen keine Nebenabreden. Alle Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
13. Ausschluss
Der Vermieter behält sich und seinen Weisungsberechtigten vor, Mieter bzw. Tourteilnehmer von der Mietfahrt bzw. Tour auszuschließen, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Des weiteren behält sich der Vermieter einen Ausschluss der Mieter vor, die gegen die von ihm oder seinen Weisungsberechtigten erteilten Anweisungen, sonstige Ordnungs-, Natur-, Umwelt- oder Forstschutzvorschriften verstoßen, die Natur gefährden, fremdes Eigentum beschädigen, fahruntauglich sind oder die gemieteten Fahrzeuge unsachgemäß behandeln. Vorhergehender Ermahnungen bedarf es nicht.
Der Vermieter haftet in diesen Fällen nicht für die Weiterbeförderung des Mieters, der Mieter haftet ggf. für die Kosten der Rückbeforderung des Fahrzeuges.
Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilen davon bzw. der Kosten der Führung der Tour besteht nicht.
14. Übersichtsklausel
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vermietbedienungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss.




